Liebe Leser,
vor kurzem hatte ich Kontakt mit einem Rechtsanwalt aus Franken. Er teilte mir mit, dass er zunehmend Schreiben mit dem abschließenden Gruß „LG“ oder auch ausgeschrieben „Liebe Grüße“ erhalte. Und das nicht nur bei der privaten Post von Freunden, sondern sogar bei seiner Kanzleipost von Mandanten. Der Anwalt fragte nun erstaunt, ob diese Schlussformel denn zeitgemäß und korrekt sei. Er schätze den „lieben Gruß“ von besonders nahestehenden Menschen; nicht jedoch von Außenstehenden, von Mandanten oder gar von Vertretern der gegnerischen Partei.
Der Rechstanwalt hat recht.
Das Kürzel „LG“ kommt aus dem alles abkürzenden „Messenger-Sprech“ und hat sich dort breitgemacht und etabliert. In der brieflichen Korrespondenz jedoch soll diese Abschlussformel den üblichen „freundlichen Gruß“ nicht ersetzen.
Ich empfehle in der geschäftlichen Korrespondenz, dem Angesprochenen gut gedachte und gut gemeinte „freundliche Grüße“ zu übermitteln. Auch dann, wenn es keinen Grund für Freundlichkeiten gibt, wahren Sie bitte diese höfliche Grußformel. Auch in der schnell verschickten E-Mail vermeiden Sie bitte Abkürzugen jeglicher Art. Sie zeigen somit einen guten Briefstil und Ihre Wertschätzung dem Briefpartner gegenüber, der es Ihnen danken wird.
Ihre Lieben, denen Sie Ihre Nähe und Vertrautheit zeigen wollen, freuen sich über Ihre „Liebe(n) Grüße“ am Ende Ihres Briefes oder Ihrer E-Mail.
Mit besten Grüßen
Ihre
Barbara Danowski
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